AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Der HandyRetter GmbH

Stand: 29.07.2026 · Version 2.1


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der

Der HandyRetter GmbH Hohenstaufenring 39, 50674 Köln Telefon: +49 221 29247575 · E-Mail: info@derhandyretter.de Geschäftsführer: Roland Briele Handelsregister: HRB 84923, Amtsgericht Köln · USt-IdNr.: DE 300 918 069

(nachfolgend „wir", „uns" oder „HandyRetter") und ihren Kunden.

1.2 Erfasst sind insbesondere:

a) Reparatur- und Serviceleistungen an elektronischen Geräten, gleich ob der Auftrag vor Ort in unserer Werkstatt, über unseren Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder im Einsendeverfahren erteilt wird. Diese Leistungen sind Werkverträge i. S. d. §§ 631 ff. BGB, soweit nicht nach § 5.7 dieser AGB ausdrücklich eine Dienstleistung nach Aufwand vereinbart ist;

b) Kaufverträge über Zubehör, Ersatzteile und sonstige Waren;

c) Diagnose- und Kostenvoranschlagsleistungen.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

1.5 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.


§ 2 Vertragsschluss

2.1 Online-Shop. Die Darstellung unserer Leistungen und Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Annahme ausdrücklich erklären oder mit der Ausführung beginnen.

2.2 Auftrag in der Werkstatt. Bei Auftragserteilung vor Ort kommt der Vertrag mit Unterzeichnung bzw. Bestätigung des Reparaturauftrags zustande.

2.3 Einsendereparatur. Bei Einsendung eines Gerätes kommt der Vertrag zustande, wenn wir dem Kunden nach Eingangsprüfung ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag übermitteln und der Kunde dieses annimmt, spätestens jedoch mit Beginn der Reparaturausführung. Der Versand des Gerätes an uns stellt für sich genommen noch keinen Vertragsschluss dar.

2.4 Ausführungsvorbehalt. Unsere Leistungen setzen die Verfügbarkeit geeigneter Ersatzteile voraus. Ersatzteile werden regelmäßig auftragsbezogen beschafft. Ist ein benötigtes Teil nicht oder nicht in vertretbarer Zeit beschaffbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich.

2.5 Zeitangaben. Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlicher Termin vereinbart wurden. Ein verbindlicher Termin setzt stets die vorherige Bestätigung der Teileverfügbarkeit durch uns voraus.


§ 3 Kostenvoranschlag und Diagnosepauschale

3.1 Verbindlichkeit. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „Festpreis" bezeichnet sind.

3.2 Kostenüberschreitung. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass die tatsächlichen Kosten den veranschlagten Betrag um mehr als 15 % übersteigen, informieren wir den Kunden unverzüglich und holen seine Entscheidung ein. Die Reparatur wird bis zur Entscheidung des Kunden nicht fortgeführt. Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 650 BGB bei wesentlicher Überschreitung eines Kostenanschlags bleibt unberührt.

3.3 Diagnosepauschale. Für die Fehleranalyse berechnen wir eine Aufwandspauschale, wenn

  • der Auftrag ohne bekannten Defekt erteilt wurde, oder
  • das Gerät irreparabel bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll reparabel ist, oder
  • der Kunde den Kostenvoranschlag ablehnt oder den Auftrag nach der Diagnose nicht erteilt.

Die Pauschale beträgt:

Gerätetyp Diagnosepauschale (inkl. USt.) Anrechnung bei Auftragserteilung
Smartphones, Smartwatches, Konsolen, sonstige Geräte 39,00 € 14,00 € werden auf den Reparaturpreis angerechnet
Tablets / iPads 59,00 € 24,00 € werden auf den Reparaturpreis angerechnet

Für Laptops und E-Scooter gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Diagnosepauschalen.

3.4 Die Diagnosepauschale ist Entgelt für die tatsächlich erbrachte Analyseleistung (§ 632 BGB) und keine Schadenspauschale. Sie wird nur berechnet, wenn der Kunde vor Beginn der Diagnose auf sie hingewiesen wurde und den Diagnoseauftrag in Kenntnis der Pauschale erteilt hat.

3.5 Ein reiner Kostenvoranschlag ohne Öffnung des Gerätes und ohne technische Prüfung ist unentgeltlich.

3.6 Bindefrist. An einen von uns erstellten Kostenvoranschlag halten wir uns 14 Kalendertage ab Zugang beim Kunden gebunden. Nach Ablauf dieser Frist können sich insbesondere durch veränderte Ersatzteilpreise abweichende Kosten ergeben; wir teilen dem Kunden diese vor Ausführung mit.


§ 4 Widerrufsrecht (Verbraucher im Fernabsatz)

4.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. über unseren Online-Shop, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular enthält unsere Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser AGB ist.

4.2 Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen unter gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4.3 Vorzeitiger Beginn der Reparatur. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beginnen wir mit der Ausführung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist. Hierfür holen wir vor Beginn der Arbeiten eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers ein, mit der dieser a) das Verlangen nach vorzeitigem Beginn erklärt und b) seine Kenntnis davon bestätigt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB) und dass er im Fall eines Widerrufs vor vollständiger Erfüllung Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung schuldet.

Diese Erklärung wird nicht durch diese AGB ersetzt, sondern gesondert im Bestell- bzw. Auftragsprozess abgegeben. Wir weisen den Verbraucher hierauf zusätzlich vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert hin (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EGBGB).

4.4 Wertersatz. Widerruft der Verbraucher nach vorzeitigem Beginn, aber vor vollständiger Erfüllung, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 4.3 erfüllt sind.


§ 5 Durchführung der Reparatur, Ersatzteile, Altteile

5.1 Fachgerechte Ausführung. Wir führen Reparaturen nach dem anerkannten Stand der Technik und, soweit uns diese zugänglich sind, nach den Vorgaben des jeweiligen Geräteherstellers aus.

5.2 Ersatzteile. Wir verwenden, soweit verfügbar und wirtschaftlich vertretbar, Originalersatzteile bzw. Teile in Originalqualität. Ist ein Originalteil nicht beschaffbar, verwenden wir qualitativ gleichwertige Ersatzteile. Die im jeweiligen Angebot bzw. auf der Produktseite genannte Teilequalität ist maßgeblich und Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung. Wir weisen den Kunden vor Auftragsausführung darauf hin, wenn kein Originalteil verwendet wird.

5.2.1 Aufbereitete Originalteile. Bei bestimmten Bauteilen — insbesondere Displays und Rückseiten neuerer Gerätegenerationen — sind fabrikneue Originalteile im freien Handel nicht erhältlich. In diesen Fällen verwenden wir aufbereitete Originalteile (originale Herstellerkomponenten, die geprüft, wiederaufbereitet und kalibriert wurden). Diese Teile sind fabrikneuen Originalteilen in Funktion und Darstellung gleichwertig. Der Kunde wird hierauf vor Auftragsausführung hingewiesen; die Verwendung aufbereiteter Originalteile ist vereinbarte Beschaffenheit und stellt keinen Mangel dar.

5.2.2 Altgeräte- und Batterierücknahme. Ausgetauschte Akkus und Elektroaltgeräte nehmen wir im gesetzlichen Umfang nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie dem Batteriegesetz (BattG) unentgeltlich zurück und führen sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung zu.

5.3 Herstellerbezogene Hinweise. Bei bestimmten Geräten kann der Hersteller nach einem Teiletausch Systemmeldungen (z. B. „Unbekanntes Teil", eingeschränkte Anzeige des Batteriezustands, deaktivierte Einzelfunktionen wie True Tone oder Face ID) einblenden oder Funktionen einschränken, ohne dass hierin ein Mangel unserer Werkleistung liegt. Wir weisen hierauf, soweit uns bekannt, vor Auftragsausführung hin. Derartige herstellerseitige Einschränkungen stellen einen vereinbarten Beschaffenheitsbestandteil und keinen Mangel dar.

5.4 Altteile. Ausgebaute defekte Teile gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über und werden fachgerecht entsorgt oder verwertet, sofern der Kunde nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich deren Herausgabe verlangt. Ein nachträglicher Herausgabeanspruch besteht nicht.

5.5 Fremdreparaturen / Vorschäden. Wurde das Gerät zuvor von Dritten geöffnet oder repariert, weisen wir darauf hin, dass dies die Reparatur erschweren, verteuern oder unmöglich machen kann. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Auftrag gegen Berechnung der Diagnosepauschale abzulehnen.

5.6 Erweiterte Schäden. Elektronische Geräte weisen häufig nicht sichtbare Vorschäden auf (z. B. Mikrorisse, Korrosion, vorgeschädigte Steckverbinder, Flexkabel oder Klebeverbindungen). Zeigt sich ein solcher Vorschaden erst beim Öffnen oder führt er trotz fachgerechter Arbeit zu einem weiteren Defekt, stellt dies keine Pflichtverletzung unsererseits dar. Wir informieren den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

5.7 Wasserschäden und Datenrettung. Bei flüssigkeitsgeschädigten Geräten und bei Datenrettungsversuchen ist ein Erfolg technisch nicht vorhersehbar. Arbeiten dieser Art werden daher nicht als Werkvertrag mit Erfolgsbezug, sondern als Dienstleistung nach Aufwand (§§ 611 ff. BGB) vereinbart. Der Kunde wird hierauf vor Auftragserteilung ausdrücklich hingewiesen und erteilt den Auftrag in Kenntnis dieses Umstands; die vereinbarte Vergütung ist damit auch dann geschuldet, wenn das angestrebte Ergebnis nicht erreicht wird. Wir schulden auch in diesem Fall eine fachgerechte, sorgfältige Ausführung. Auf Arbeiten nach dieser Ziffer gewähren wir keine freiwillige Garantie nach § 13; gesetzliche Ansprüche wegen mangelhafter Leistungserbringung bleiben unberührt.

5.8 Verfügungsbefugnis und Aktivierungssperren. Der Kunde sichert zu, dass er zur Beauftragung der Reparatur berechtigt ist und dass das Gerät nicht aus einer Straftat stammt. Er ist verpflichtet, herstellerseitige Aktivierungs- und Diebstahlschutzsperren (z. B. iCloud-Aktivierungssperre, Google Factory Reset Protection, MDM-Profile) vor Übergabe zu deaktivieren oder uns die erforderlichen Zugangsdaten bereitzustellen, soweit dies für Reparatur oder Funktionsprüfung erforderlich ist. Kann eine Reparatur oder Funktionsprüfung wegen einer nicht deaktivierten Sperre nicht abgeschlossen werden, gilt § 3.3 (Diagnosepauschale) entsprechend. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Herkunft des Gerätes, sind wir berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen und das Gerät bis zur Klärung zurückzuhalten.


§ 6 ⚠️ Wasserdichtigkeit, IP-Schutzklasse und Herstellergarantie

Dies ist ein besonders wichtiger Hinweis. Bitte lesen Sie diesen Abschnitt vollständig.

6.1 Verlust der Wasserdichtigkeit. Werkseitige Dichtigkeitseigenschaften eines Gerätes (z. B. IP67, IP68, IPX4) werden vom Hersteller unter Laborbedingungen mit Spezialwerkzeugen, Originaldichtungen und anschließender maschineller Dichtigkeitsprüfung hergestellt. Diese Prozesskette ist außerhalb der Herstellerfertigung technisch nicht reproduzierbar.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen: Sobald ein Gerät zu Reparaturzwecken geöffnet wird, ist es nicht mehr wasserdicht. Eine Wasserdichtigkeit, Spritzwasserfestigkeit oder sonstige Dichtigkeit wird nach der Reparatur weder geschuldet noch zugesichert — unabhängig davon, ob Originaldichtungen verwendet wurden und ob die Reparatur nach Herstellervorgaben ausgeführt wurde.

6.2 Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass das Gerät nach der Reparatur nicht als wasserdicht oder spritzwassergeschützt gilt. Das Fehlen der Dichtigkeit ist damit vereinbarte Beschaffenheit der Werkleistung und stellt keinen Mangel dar. Der Kunde bestätigt diesen Hinweis gesondert im Reparaturauftrag.

6.3 Folgeschäden durch Flüssigkeitseintritt. Da die Dichtigkeit des Gerätes nach Ziffer 6.2 nicht geschuldet ist, stellt ein späterer Flüssigkeitseintritt für sich genommen keine Pflichtverletzung unsererseits dar. Im Übrigen gilt § 14 (Haftung) uneingeschränkt — insbesondere haften wir unverändert bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang übernommener Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.4 Empfehlung. Wir empfehlen dem Kunden, das Gerät nach der Reparatur dauerhaft vor Feuchtigkeit, Regen, Schweiß, Dampf und Untertauchen zu schützen.

6.5 Herstellergarantie. Durch das Öffnen des Gerätes und den Austausch von Bauteilen durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Betrieb kann eine bestehende Herstellergarantie ganz oder teilweise entfallen. Der Kunde wird hierauf vor Auftragsausführung hingewiesen und erteilt den Auftrag in Kenntnis dieses Umstands. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer bleiben hiervon unberührt.


§ 7 Daten des Kunden: Sicherungspflicht und Datenverlust

7.1 Datensicherung ist Sache des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe bzw. Einsendung des Gerätes eine vollständige, aktuelle und wiederherstellbare Sicherung sämtlicher Daten (Kontakte, Fotos, Videos, Nachrichten, Apps, Einstellungen, Zugangsdaten, Lizenzen etc.) auf einem separaten Datenträger oder in einem Cloud-Dienst zu erstellen und deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen. Der Kunde bestätigt dies im Reparaturauftrag.

7.2 Technisch unvermeidbares Risiko. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Reparaturen — insbesondere bei Arbeiten am Logicboard, Lötarbeiten, Datenrettungsversuchen, Software-Wiederherstellungen, Firmware-Updates oder Zurücksetzungen — Daten unwiederbringlich verloren gehen können, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung unsererseits beruht. Ein Datenverlust ist bei bestimmten Reparaturarten technisch nicht ausschließbar.

7.3 Kein Datenwiederherstellungsanspruch. Die Wiederherstellung oder Übertragung von Daten ist nicht Vertragsgegenstand, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde. Eine gesondert beauftragte Datenrettung erfolgt stets ohne Erfolgsgarantie.

7.4 Haftung bei Datenverlust. Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe des § 14. Abweichend von § 14.2 ist unsere Haftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopie erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Erhaltung oder Wiederherstellung von Daten nach Ziffer 7.3 ausdrücklich und gesondert beauftragter Vertragsgegenstand war. Hat der Kunde die ihm nach Ziffer 7.1 obliegende Datensicherung nicht, nicht vollständig oder nicht überprüfbar erstellt, ist dies als Mitverschulden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.

7.5 Zubehör und Wechselspeicher. Wir bitten den Kunden, SIM-Karten, Speicherkarten, Schutzhüllen, Panzerglasfolien, Originalverpackungen, Ladekabel und sonstiges nicht benötigtes Zubehör vor Übergabe zu entfernen bzw. nicht mitzusenden. Solche Gegenstände sind nicht Gegenstand des Auftrags und werden von uns nicht gesondert erfasst oder verwahrt; für ihren Verlust oder ihre Beschädigung haften wir nach Maßgabe des § 14. Aufgeklebte Schutzfolien und Panzergläser müssen bei einer Display- oder Rückseitenreparatur regelmäßig entfernt werden; ihr Ersatz ist nicht Vertragsbestandteil.

7.6 Sperrcode. Zur Funktionsprüfung nach der Reparatur benötigen wir in der Regel den Geräte-Sperrcode. Der Sperrcode wird ausschließlich zur Funktionsprüfung verwendet und nach Auftragsabschluss gelöscht. Stellt der Kunde ihn nicht zur Verfügung, können wir die Funktionsfähigkeit nicht abschließend prüfen. In diesem Fall entfällt die freiwillige Garantie nach § 13; die gesetzliche Mängelhaftung bleibt unberührt, jedoch trägt der Kunde die Folgen der fehlenden Prüfbarkeit im Rahmen des § 254 BGB.


§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

8.2 Zugriff auf Gerätedaten. Ein Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Inhalte des Kunden erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Fehlerdiagnose, die Reparatur oder die abschließende Funktionsprüfung technisch erforderlich ist. Ein darüber hinausgehendes Einsehen, Kopieren, Speichern oder Weitergeben von Inhalten findet nicht statt.

8.3 Technische und organisatorische Maßnahmen. Wir haben angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO getroffen, um die auf uns übergebenen Geräte und die darauf befindlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Unsere Mitarbeiter sind auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz verpflichtet.

8.4 Weitergabe an Dritte. Ist zur Auftragsdurchführung die Einschaltung eines Dritten (z. B. eines Herstellerservices oder eines spezialisierten Partnerbetriebs) erforderlich, erfolgt eine Übermittlung des Gerätes nur im erforderlichen Umfang und auf Grundlage entsprechender vertraglicher Verpflichtungen.

8.5 Rechte des Kunden. Ansprüche des Kunden nach Art. 82 DSGVO bleiben von den Haftungsregelungen dieser AGB unberührt. Eine Beschränkung der datenschutzrechtlichen Haftung findet nicht statt.

8.6 Auftragsverarbeitung bei Unternehmerkunden. Übergibt ein Unternehmerkunde uns Geräte, auf denen personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner eigenen Kunden oder Beschäftigten) gespeichert sind, schließen die Parteien auf Verlangen einer Partei einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Bis zum Abschluss eines solchen Vertrages sichert der Unternehmerkunde zu, dass die Übergabe des Gerätes datenschutzrechtlich zulässig ist.


§ 9 Zustand des Gerätes bei Annahme

9.1 Der Zustand des Gerätes wird bei Annahme dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden (Displaybruch, Gehäusedellen, Feuchtigkeitseinwirkung, vorangegangene Reparaturen, Funktionsstörungen) bei Auftragserteilung anzugeben.

9.2 Bei Einsendung dokumentieren wir den Zustand bei Wareneingang. Wir empfehlen dem Kunden, den Zustand vor dem Versand zu fotografieren.

9.3 Transport. Bei Einsendungen trägt der Kunde die Verantwortung für eine transportsichere Verpackung. Für Transportschäden auf dem Hinweg haften wir nicht; bei Verbrauchern gilt dies nicht, soweit wir den Versandweg vorgegeben und den Versanddienstleister beauftragt haben.

9.4 Rücksendung. Die Rücksendung an Verbraucher erfolgt auf unsere Gefahr. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.


§ 10 Preise, Zahlung, Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern ausgewiesene Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

10.2 Die Vergütung ist mit Abnahme bzw. Fertigstellungsanzeige fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die im Bestell- bzw. Auftragsprozess angezeigten Zahlungsarten.

10.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

10.4 Werkunternehmerpfandrecht. Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Reparaturauftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem in unseren Besitz gelangten Gerät des Kunden zu (§ 647 BGB i. V. m. § 1257 BGB). Wir sind berechtigt, die Herausgabe des Gerätes zu verweigern, bis unsere fälligen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag vollständig beglichen sind.

10.5 Gegenüber Unternehmern sichert das Pfandrecht auch unsere Forderungen aus früheren Aufträgen mit demselben Kunden. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich das Pfandrecht auf Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.

10.6 Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Waren und verbaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10.7 Versandkosten. Bei Einsendereparaturen trägt der Kunde die Kosten des Hinversands, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder ein kostenfreies Versandlabel bereitgestellt wurde. Die Kosten des Rückversands tragen wir, sofern die Reparatur durchgeführt wurde. Wird der Auftrag nach der Diagnose nicht erteilt, trägt der Kunde die Rückversandkosten.

10.8 Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 11 Abholung, Annahmeverzug, Lagergeld und Verwertung

11.1 Abholfrist. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungs- bzw. Abholmeldung abzuholen oder die Rücksendung entgegenzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Annahmeverzug.

11.2 Lagergeld. Ab dem 15. Kalendertag nach Zugang der Fertigstellungsmeldung berechnen wir für die durch den Annahmeverzug entstehenden Mehraufwendungen der Aufbewahrung und Versicherung (§ 304 BGB) ein pauschales Lagergeld von 1,00 € je angefangenem Kalendertag, höchstens jedoch 50,00 € insgesamt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

11.3 Rückläufer. Kosten für Rücksendungen, die aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Adressangaben des Kunden nicht zugestellt werden können, trägt der Kunde. Für einen erneuten Versandversuch berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten.

11.4 Verwertung. Holt der Kunde das Gerät trotz Fälligkeit unserer Forderung nicht ab, sind wir zur Verwertung des Pfandes nach den §§ 1233 ff. BGB i. V. m. § 1257 BGB berechtigt. Die Verwertung erfolgt frühestens a) nach Ablauf von sechs Monaten seit Zugang der Fertigstellungsmeldung und b) nach vorheriger schriftlicher Androhung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens einem Monat.

Ein den Forderungsbetrag und die Verwertungskosten übersteigender Erlös steht dem Kunden zu.

11.5 Wertlose Geräte. Ist das Gerät wirtschaftlich wertlos, sind wir nach Ablauf von zwölf Monaten seit Fertigstellungsmeldung und nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Aufforderung berechtigt, es auf Kosten des Kunden fachgerecht und datenschutzkonform zu entsorgen.

11.6 Datenlöschung. Vor jeder Verwertung oder Entsorgung löschen wir sämtliche auf dem Gerät befindlichen Daten unwiederbringlich.


§ 12 Gesetzliche Mängelhaftung

12.1 Für unsere Werkleistungen und Warenlieferungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

12.2 Verjährung gegenüber Verbrauchern. Mängelansprüche des Verbrauchers verjähren in zwei Jahren ab Abnahme der Werkleistung (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) bzw. ab Ablieferung der Ware. Eine Verkürzung dieser Frist findet nicht statt.

12.3 Verjährung gegenüber Unternehmern. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme bzw. Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

12.4 Abgrenzung zur Beschaffenheitsvereinbarung. Kein Mangel liegt vor bei Eigenschaften, die nach § 5.3 und § 6 dieser AGB ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit gelten (insbesondere fehlende Wasserdichtigkeit nach Reparatur, herstellerseitige Systemmeldungen oder Funktionseinschränkungen nach Teiletausch).

12.5 Ausschlussgründe. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel beruht auf

  • unsachgemäßer Behandlung, Sturz, Druck- oder Gewalteinwirkung nach der Reparatur,
  • Flüssigkeitseintritt nach der Reparatur (§ 6) — dies gilt nicht, soweit der Flüssigkeitseintritt darauf beruht, dass wir das Gerät mangelhaft verschlossen oder eine geschuldete Dichtung fehlerhaft verbaut haben,
  • Eingriffen des Kunden oder Dritter in das Gerät nach unserer Reparatur,
  • normalem Verschleiß.

Die Beweislastregelungen des Gesetzes, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.


§ 13 Freiwillige HandyRetter-Garantie (Garantieerklärung in Anlehnung an § 479 BGB)

Diese Garantie tritt zusätzlich neben die gesetzlichen Mängelrechte. Sie schränkt diese nicht ein. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach § 12 bestehen unabhängig von dieser Garantie und sind für den Kunden unentgeltlich.

13.1 Garantiegeber. Der HandyRetter GmbH, Hohenstaufenring 39, 50674 Köln. Diese Garantieerklärung wird dem Kunden mit dem Reparaturbeleg auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

13.2 Garantieumfang und erfasste Leistung. Erfasst ist die im jeweiligen Reparaturbeleg konkret bezeichnete Reparaturleistung an dem dort nach Modell und IMEI/Seriennummer bezeichneten Gerät. Wir garantieren für diese Leistung die Funktionsfähigkeit des von uns ausgetauschten Bauteils sowie die fachgerechte Ausführung der von uns erbrachten Montageleistung.

13.3 Garantiedauer ab Abholung bzw. Zustellung:

Leistung Garantiedauer
Reparaturen allgemein (Display, Rückseite, Ladebuchse, Kamera u. a.) 12 Monate
Akkuwechsel 6 Monate
Reparaturen an flüssigkeitsgeschädigten Geräten keine Garantie (§ 5.7)
Datenrettung keine Garantie

13.4 Garantieleistung. Im Garantiefall bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder tauschen das betroffene Bauteil unentgeltlich aus. Weitergehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht begründet.

13.5 Nicht von der Garantie erfasst sind:

  • Schäden durch Sturz, Stoß, Druck, Verbiegung oder sonstige äußere Gewalteinwirkung nach der Reparatur;
  • Schäden durch Flüssigkeitseintritt jeder Art (§ 6);
  • Schäden durch Eingriffe des Kunden oder Dritter nach unserer Reparatur, einschließlich des Öffnens des Gerätes;
  • Bauteile, die wir nicht getauscht haben, sowie Folgedefekte anderer Baugruppen;
  • normaler Verschleiß, insbesondere die altersbedingte Abnahme der Akkukapazität;
  • Softwarefehler, Anwenderfehler und herstellerseitige Systemmeldungen nach § 5.3;
  • Fälle, in denen uns der Sperrcode zur abschließenden Funktionsprüfung nicht zur Verfügung gestellt wurde (§ 7.6).

13.6 Geltendmachung. Der Garantiefall ist uns unter Vorlage des Reparaturbelegs anzuzeigen. Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland. Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den ursprünglichen Auftraggeber.


§ 14 Haftung

14.1 Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • nach Art. 82 DSGVO.

14.2 Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Höhe des vorhersehbaren Schadens am Gerät. Im Rahmen der Ziffer 14.2 gilt: Bei Verlust oder Beschädigung des uns übergebenen Gerätes entspricht der vertragstypische, vorhersehbare Schaden dem Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen Gerätes in vergleichbarem Zustand im Zeitpunkt der Übergabe an uns. Der Nachweis eines abweichenden Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Diese Regelung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14.1.

14.4 Datenverlust. Für Datenverlust gilt ergänzend § 7.4.

14.5 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

14.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

14.7 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 15 Ergänzende Bestimmungen für Unternehmerkunden

Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.1 Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Unternehmerkunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen in Textform zu rügen; verdeckte Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Entdeckung. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB entsprechend). Dies gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 377 Abs. 5 HGB).

15.2 Abnahmefiktion. Fordern wir den Unternehmerkunden nach Fertigstellung zur Abnahme auf und verweigert dieser die Abnahme nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB entsprechend).

15.3 Verjährung. Es gilt § 12.3.

15.4 Haftungshöchstbetrag. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung gegenüber Unternehmern je betroffenem Gerät auf dessen Wiederbeschaffungswert, höchstens jedoch auf 5.000,00 € begrenzt. § 14.1 bleibt unberührt.

15.5 Datenschutz. Der Unternehmerkunde stellt sicher, dass die Übergabe von Geräten mit personenbezogenen Daten Dritter datenschutzrechtlich zulässig ist, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. § 8.6 bleibt unberührt.

15.6 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.


§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

16.2 Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmer gilt § 15.6.

16.3 Textform. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB); sie gelten unabhängig von ihrer Form.

16.4 Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

16.5 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


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AGB-Stand: 29.07.2026 · Version 2.1